Search Icon one-austin
Globe Icon Austria Select Icon

Wählen Sie Ihren Standort

Erfahren Sie mehr über Austin Powder, unsere Produkte, Dienstleistungen, die belieferten Branchen und wie Sie uns, in der für Sie am besten geeigneten Region, kontaktieren können.

German Select a Language

EINKAUFSBEDINGUNGEN DER AUSTIN POWDER GMBH UND AUSTIN POWDER VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH (in der Folge „AUSTIN“)

I. Allgemeines

1. Diese Einkaufsbedingungen sind ausnahmslos Bestandteil sämtlicher Geschäftsbeziehungen, in denen AUSTIN Käufer, Auftraggeber oder sonst Lieferungs- oder Leistungsbezieher ist; sie liegen jedem Einkauf, Auftrag und jeder Bestellung von AUSTIN zugrunde. Durch Annahme des Auftrages bzw. der Bestellung durch den Verkäufer bzw. Auftragnehmer (in der Folge „AN“) mittels Auftragsbestätigung gemäß Absatz 3. oder faktischer Annahme durch Lieferung oder Leistungserbringung treten auch allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des AN, denen AUSTIN hiermit ausdrücklich widerspricht, außer Kraft. Stillschweigen durch AUSTIN gilt nicht als Zustimmung. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des AN – sowie Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von AUSTIN ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde, auch wenn der AN erklärt, nur zu seinen Bedingungen liefern oder leisten zu wollen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Vertrages zwischen AUSTIN und dem AN gilt folgende Priorität: (i) die Bestellung; (ii) die in der Bestellung integrierten Anlagen, wie etwa ein Verhandlungsprotokoll; (iii) diese Bedingungen.

2. Weder die Bestellung noch diese Bedingungen schränken weitergehende gesetzliche Ansprüche von AUSTIN ein.

3. Ein Auftrag kommt erst nach schriftlicher Bestellung oder Lieferabruf von AUSTIN zustande. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern von AUSTIN sind erst verbindlich, wenn sie von AUSTIN schriftlich bestätigt werden. Jeder Auftrag und die ausschließliche Geltung dieser Einkaufsbedingungen sind vom AN unverzüglich schriftlich gegenüber AUSTIN zu bestätigen. Erfolgt binnen 8 Tagen keine derartige Auftragsbestätigung, ist AUSTIN nicht mehr an ihre Bestellung bzw. ihren Auftrag gebunden.

4. Dauerschuldverhältnisse können mangels anders lautender Vereinbarung beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich aufgekündigt werden.

5. Angebote, Kostenvoranschläge, Besuche, Bemusterungen, Beratungen und Pläne des AN sind für AUSTIN stets kostenfrei und für AUSTIN unverbindlich, auch wenn sie auf Anfrage von AUSTIN getätigt bzw. unterbreitet wurden.

 

II. Leistungsumfang und Gewährleistung

1. Der AN ist verpflichtet, die für seinen Liefer- und Leistungsumfang erforderlichen (etwa Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflicht-) Versicherungen (im angemessenen und erforderlichen Ausmaß mit entsprechender Versicherungssumme) selbst auf eigene Kosten abzuschließen. Der Abschluss dieser oder sonstiger Versicherungen schränkt die Verpflichtungen und die Haftung des AN in keiner Weise ein.

2. Eigentumsvorbehalte des AN einschließlich eines verlängerten Eigentumsvorbehalts werden von AUSTIN nicht anerkannt. Sämtliche Waren gehen mit Übergabe an bzw. Übernahme durch AUSTIN in das unbeschränkte Eigentum von AUSTIN über.

3. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Bestellung sowie allen zusätzlichen Vereinbarungen gemäß Auftrag. Der AN hat im Rahmen seines Liefer- und Leistungsumfanges sämtliche für den vereinbarten Erfolg nötigen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese in der Anfrage von AUSTIN, den technischen Unterlagen, der Bestellung oder sonstigen Unterlagen von AUSTIN nicht erwähnt werden oder aufscheinen. Die Leistung muss die vereinbarten Spezifikationen aufweisen und allen, insbesondere den die technische Sicherheit, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den Umweltschutz und den Brandschutz betreffenden einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen entsprechen. Von AUSTIN angeforderte Ursprungsnachweise hat der AN mit allen erforderlichen Angaben zu versehen und ordnungsgemäß unterzeichnet unverzüglich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Entsprechendes gilt für umsatzsteuerrechtliche Nachweise bei Auslands- und innergemeinschaftlichen Lieferungen. Der AN hat AUSTIN unverzüglich zu informieren, wenn eine Lieferung ganz oder zum Teil Exportbeschränkungen nach Österreichischem oder einem sonstigen Recht unterliegt.

4. Die Fertigung des Lieferscheines durch einen Mitarbeiter der AUSTIN stellt keine Bestätigung bzw. keinen Nachweis für die ordnungsgemäße Lieferung bzw. Mangelfreiheit der Ware sondern lediglich eine Bestätigung der Übernahme durch AUSTIN dar.

5. Die Pflicht zur Mängelrüge gemäß §§ 377 f UGB wird hiermit ausdrücklich abbedungen. Eine Wareneingangskontrolle findet durch AUSTIN nur im Hinblick auf äußerlich erkennbare Schäden und von außen erkennbare Abweichungen in Identität und Menge statt. Solche Mängel rügt AUSTIN unverzüglich. Der AN verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Eine Mängelrüge kann jederzeit bis zum Ende der Gewährleistungsfrist erfolgen. Mängel wird AUSTIN dem AN unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden. Bei festgestellten Mängeln ist AUSTIN berechtigt, die gesamte Lieferung zurückzusenden.

6. Der AN leistet insbesondere Gewähr für die bestellkonforme, vollständige und mängelfreie Lieferung und Leistung, insbesondere für die gewöhnlich vorausgesetzten und allenfalls zugesicherten, in öffentlichen Äußerungen erwähnten, proben- oder mustergemäßen Eigenschaften, für die Einhaltung aller einschlägigen, am Bestimmungsort oder für die von AUSTIN bekannt gegebenen Absatzmärkte gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften der Lieferungen und Leistungen, für die Güte der Ware und für die Verwendung ordnungsgemäßen Materials. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach der vertragsgemäßen Übergabe bzw. Leistung bzw. Inbetriebnahme. AUSTIN ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) zu bestimmen. In dringenden Fällen hat AUSTIN das Recht, die erforderlichen Ersatzwaren/Ersatzstücke oder sonstige Leistung (Ersatzvornahme) auf Kosten des AN selbst zu beschaffen. Für allfällige Ersatzlieferungen gilt die Gewährleistung neu wie für die Hauptlieferung.

7. Entsteht AUSTIN oder ihren Abnehmern durch mangelhafte Lieferung oder Leistung ein Schaden, ist der AN zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Der AN haftet auch für Folgeschäden, die sich aus der Verwendung seiner Ware oder seines Werkes ergeben. Der AN hält AUSTIN hinsichtlich aller Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit Fehlern oder nicht vertragsgerechter Ausführung seiner Lieferungen oder Leistungen schad- und klaglos. Der AN erstattet auch Aufwendungen bei den Abnehmern von AUSTIN oder von AUSTIN selbst, die im Vorfeld von oder im Zusammenhang mit Mängelhaftungsereignissen zur frühzeitigen Schadensverhütung, -abwehr oder -minderung (etwa Rückrufaktionen) entstehen. Der AN erstattet auch die Aufwendungen, die AUSTIN gegenüber ihren Abnehmern gesetzlich oder vertraglich zu tragen verpflichtet ist und die auf Mängel der von AUSTIN bezogenen Lieferung oder Leistung zurückzuführen sind. Derartige Ansprüche kann AUSTIN bis spätestens 5 Jahre nach der Lieferung oder Leistung geltend machen.

8. Ebenso hält der AN AUSTIN für alle aus der ev. Nichtbefolgung dieser Bedingungen und AUSTIN daraus entstehenden Verpflichtungen vollkommen schad- und klaglos. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen, von denen nur einvernehmlich schriftlich abgegangen werden kann. Der AN haftet auch dafür, dass durch seine gelieferte Ware bzw. seine Leistung keine Verletzung von Patenten, Marken oder ähnlichen Rechten Dritter erfolgt, in welchem Zusammenhang er AUSTIN (auch hinsichtlich Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos hält.

9. Der AN haftet dafür, dass sämtliche von ihm gelieferten Produkte nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Herstellung produziert wurden und sämtliche Genehmigungen für deren Verwendung durch AUSTIN vorliegen.

10. Als Zeitpunkt für den Gefahrenübergang gilt das ordnungsgemäße Einlangen und die Übernahme des Produktes bzw. der Leistung durch AUSTIN, bei Maschinen und Anlagen sowie Software erst nach einwandfreiem Probelauf bei AUSTIN.

11. Erfüllungsort für die Leistungspflicht des AN ist der von AUSTIN in der Bestellung bzw. im Auftrag genannte Lager- bzw. Werksstandort.

12. Die Ware ist handelsüblich, zweckmäßig und einwandfrei zu verpacken. Gehen die Verpackungskosten zu Lasten AUSTIN, sind nur Selbstkosten zu verrechnen. Der AN verpflichtet sich, die Kosten der Entsorgung der Verpackung zu tragen oder Verpackungsmaterial kostenlos zurückzunehmen.

13. Der AN hat sicherzustellen, dass er AUSTIN auch für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Beendigung der Lieferbeziehung zu angemessenen Bedingungen mit den Liefergegenständen oder Teilen davon sowie Ersatzteilen beliefern kann.

14. AUSTIN trifft für ihre Mittätigkeit an der Lieferung oder Leistung, insbesondere aus begleitender Kontrolle, sowie bei Übergabe etwa von Vorschriften und Dokumentationen an den AN, keinerlei Haftung oder Mithaftung; der AN verzichtet in diesem Zusammenhang auf jeden Mitverschuldenseinwand.

 

III. Liefertermine

1. Die vereinbarten bzw. in der Bestellung/im Auftrag angeführten Leistungs- bzw. Lieferfristen sind genau einzuhalten. Eine Verlängerung oder Verkürzung ist nur nach schriftlicher Zustimmung von AUSTIN möglich. AUSTIN steht bei Überschreitung der Leistungs- bzw. Lieferfristen nach ungenützter schriftlich durch AUSTIN gesetzter angemessener Nachfrist wahlweise die Möglichkeit der Ersatzlieferung bzw. Ersatzvornahme auf Kosten des AN oder des Rücktrittes vom Vertrag sowie jedenfalls die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu. Ist für den AN erkennbar, dass er mit der Lieferung und/oder Leistung in Verzug gerät, hat der AN dies AUSTIN unverzüglich samt der voraussichtlichen Dauer des Verzuges mitzuteilen. Im Falle begründeter Hinweise darauf, dass Termin-, Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung der Haftungs- und Gewährleistungsansprüche zu erwarten sind, ist AUSTIN zum jederzeitigen Rücktritt von erteilten Aufträgen und Bestellungen berechtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die wirtschaftliche Lage des AN deutlich verschlechtert oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des AN mangels Kostendeckung abgewiesen wird.

2. Wird durch Umstände, die von AUSTIN nicht zu beeinflussen sind, z.B. Ereignisse höherer Gewalt, die Abnahme des Produktes oder der Leistung erschwert oder verzögert oder sogar unmöglich gemacht, ist AUSTIN lediglich verpflichtet, die Produktionskosten zu ersetzen.

3. Teillieferungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit AUSTIN zulässig. AUSTIN ist berechtigt, die Annahme von Waren, die vor dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und die vorzeitig gelieferten Waren auf Rechnung und Gefahr des AN zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.

4. AUSTIN ist berechtigt, ohne Nachweis des entstandenen Schadens für jede angefangene Woche des Lieferverzugs 5% des Gesamtpreises der Bestellung als Vertragsstrafe zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten, und zwar auch dann, wenn eine verspätete Teillieferung von AUSTIN vorbehaltslos angenommen worden ist.

 

IV. Zahlungsbedingungen

1. Bei den angegebenen Preisen des AN handelt es sich um Fixpreise, die keiner wie immer gearteten Preisgleitung oder preislichen Veränderung unterliegen, frei dem in der Bestellung bzw. dem Auftrag angegebenen Empfangsort, einschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, Verzollung, Vergebührung sowie aller Abgaben, jedoch zzgl. Umsatzsteuer. Die Transportgefahr trägt in jedem Fall der AN. Ein Abgehen davon, etwa auch nachträgliche Preis- und Mengenänderungen, ist nur mit schriftlichem Einverständnis von AUSTIN möglich.

2. Allen Sendungen sind ein Packzettel und ein Lieferschein mit Angabe der Bestellangaben von AUSTIN wie Lieferantennummer, Bestellnummer, Artikelnummer und Artikelbezeichnung beizufügen.

3. Die Rechnungen sind unabhängig von der Lieferadresse an den Sitz von AUSTIN im Original (oder per E-Mail an erechnung@austinpowder.at) zu übermitteln. Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung, von Gewährleistungs-, Garantie- oder Schadenersatzansprüchen sowie sämtlicher sonstiger Ansprüche von AUSTIN ist AUSTIN mangels anders lautender Vereinbarung berechtigt, einen Haftrücklass in Höhe von 10 % des Brutto-Rechnungsbetrages für einen Zeitraum von 30 Tagen über die vertraglich vereinbarte oder (wenn länger:) gesetzliche Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist hinaus einzubehalten. Der AN ist berechtigt, diesen Haftrücklass durch Legung einer unwiderruflichen, abstrakten und auf erstes Anfordern zahlbaren Bankgarantie einer österreichischen Großbank in Höhe des einbehaltenen Betrages abzulösen, wobei die Bankgarantie eine Laufzeit von einem Monat über die Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist hinaus aufzuweisen hat. AUSTIN hat das Recht, den Haftrücklass oder die Bankgarantie so lange zurück zu behalten, bis ein allfälliger Gewährleistungs- oder Garantiestreit beendet ist; in diesem Fall ist die Bankgarantie entsprechend zu verlängern. Die Bezahlung der Faktura erfolgt – vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung und unter Berücksichtigung des Haftrücklasses – innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen netto. Die Laufzeit der vereinbarten Zahlungskonditionen beginnt mit Einlangungsdatum der Faktura. Die Zahlung gilt mit dem Auftrag an das Bankinstitut als getätigt.

4. Sollte die zur Faktura gehörige Ware bzw. Leistung erst nach der Faktura einlangen bzw. erbracht werden, beginnt die Zahlungsfrist erst mit dem Einlangungstag derselben bzw. mit der Abnahme der Leistung. Als Rechnungsdatum gilt das Datum der ordnungsgemäßen Warenübernahme / Leistungsabnahme durch AUSTIN.

5. AUSTIN leistet eine in der Bestellung vereinbarte Anzahlung nur gegen Vorlage einer Anzahlungsrechnung und unter der weiteren Voraussetzung einer vollständigen Rückzahlungsbesicherung durch eine auf Kosten des AN vorzulegende unwiderrufliche, abstrakte und auf erstes Anfordern zahlbare Bankgarantie einer von AUSTIN akzeptierten Bank.

6. AUSTIN leistet eine in der Bestellung vereinbarte Teilzahlung nur gegen Nachweis der für diese Teilzahlung vom AN vertragskonform erbrachten Lieferung oder Leistung und deren Übernahme oder Abnahme sowie gegen Vorlage einer prüffähigen Teilrechnung.

7. Die Schlussrechnung ist als solche zu bezeichnen, wenn ihr Teillieferungen vorangegangen sind. Bereits erfolgte Teilzahlungen sind in der Schlussrechnung anzuführen.

8. Der AN kann ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, insbesondere bei Verzug von AUSTIN, nur geltend machen, wenn er selbst alle seine Verpflichtungen bzw. die Bestimmungen des Vertrages eingehalten hat. Leistungsverzug durch AUSTIN tritt nur nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zumindest vier Wochen ab Eingang der Nachfristsetzung bei AUSTIN ein. Für entstandene Schäden haftet AUSTIN nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, was der AN zu beweisen hat. AUSTIN schuldet Verzugszinsen in der Höhe von 2% p.a. über dem Basiszinssatz.

9. AUSTIN ist berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Ansprüche zurückzuhalten. AUSTIN ist berechtigt, Forderungen etwa wegen etwaiger Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Ansprüche gegenüber dem AN gegen dessen Forderungen aufzurechnen, und zwar auch dann, wenn die Forderung von AUSTIN noch nicht fällig ist. Der AN ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von AUSTIN aufzurechnen.

10. Die Zahlung von AUSTIN bedeutet weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung bzw. Leistung oder Abrechnung noch einen Verzicht von AUSTIN auf AUSTIN zustehende Ansprüche aus Erfüllungsmängeln wegen Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz.

 

V. Datenschutz und Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Datenschutzrechtlich relevante Informationen, insbesondere personenbezogene Daten (wie etwa Name/Firma, Geburtsdatum/Registernummer, Adresse, Daten der Kontaktpersonen, Kontodaten), die AUSTIN oder eine verbundene Gesellschaft im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erlangt, deren Schutz AUSTIN ein Anliegen ist, werden ausschließlich in Übereinstimmung mit den entsprechend anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und ausschließlich zur Erfüllung der entsprechenden vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen von AUSTIN im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zum AN verwendet. Eine Datenübermittlung an Dritte (nicht mit AUSTIN verbundene Unternehmen) erfolgt nicht, mit Ausnahme von Kontodaten im Rahmen der Zahlungsabwicklung an die abwickelnden Kreditinstitute sowie an den Steuerberater oder andere der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Berater zur Erfüllung entsprechender Verpflichtungen. Die Daten werden bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist oder bis zum Ablauf der Produkthaftung gespeichert. Der AN stimmt in Kenntnis seiner Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch dieser Datenverarbeitung (jederzeit widerrufbar) zu.

 

VI. Schlussbestimmungen

1. Werbung und Publikationen über Aufträge von AUSTIN, sowie die Aufnahme von AUSTIN in die Referenzliste des AN bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AUSTIN.

2. Der AN darf seine Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit AUSTIN ganz oder teilweise nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AUSTIN auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.

3. Erteilte Aufträge dürfen ohne Zustimmung von AUSTIN weder teilweise noch zur Gänze an Subunternehmer weitergegeben werden.

4. Der AN verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von AUSTIN zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder aufgrund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu AUSTIN bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über nicht allgemein bekannte kaufmännische und technische Informationen und Unterlagen Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von AUSTIN Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen und ausschließlich zur Erbringung der bestellten Lieferungen und Leistungen zu verwenden. Diese Verpflichtungen sind auf allfällige Sublieferanten zu überbinden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung des AN bleibt für fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit AUSTIN aufrecht.

5. (Technische) Unterlagen, Entwürfe, Pläne, Skizzen, Abbildungen, Zeichnungen, Modelle sowie sonstige Fertigungsmittel und Muster, die AUSTIN für die Ausführung ihrer Bestellung dem AN übergibt, verbleiben in deren Eigentum und sind nach Beendigung des Auftrages in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Eine Weitergabe, sei es auch nur zur Einsichtnahme an Dritte, ist ausdrücklich untersagt.

6. Sollte irgendeine Bestimmung dieser Bedingungen und des sonstigen Vertrages zwischen AUSTIN und dem AN unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Bestimmung.

7. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und des sonstigen Vertrages zwischen AUSTIN und dem AN bedürften zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.

8. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen AUSTIN und dem AN gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Für Rechtsstreitigkeiten über das Zustandekommen oder die Rechtswirksamkeit dieser Bedingungen und für Verträge zwischen AUSTIN und dem AN oder über deren Rechtswirkungen wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von AUSTIN vereinbart. AUSTIN ist aber berechtigt, das Gericht am Sitz des AN anzurufen.

logo_white

AUSTIN

DETONATOR

Visit Site

AUSTIN POWDER

SERVICE CZ

Cancel
logo_white

AustinPowder.com uses cookies to deliver a more personalized, responsive experience.