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Öffentlichkeitsinformation / Notfallinformation*

1. Betriebsstandorte und Betriebsinhaber

Betriebsstandort:

APV Vertriebslager Sulzau Tenneck
5451 Tenneck

Betriebsinhaber:

Austin Powder Vertriebsgesellschaft mbH
Weissenbach 16
8813 St. Lambrecht

2. Bestätigung gemäß §14 Abs.3 Z1 lit b UIG:

Die Vertriebsläger der Austin Powder Vertriebsgesellschaft mbH unterliegen den Bestimmungen des Abschnittes 8a der Gewerbeordnung 1994, die Mitteilung an die Behörde ist im Sinne des §84d Abs. 1 GewO 1994 erfolgt, und der Behörde wurde ein Sicherheitsbericht vorgelegt.

3. Tätigkeiten in den Lagerstandorten ausgeführt werden (§14 Abs.3 Z1 lit c UIG):

Die Vertriebsläger der Austin Powder Vertriebsgesellschaft m.b.H. dienen vorwiegend zur Lagerung von chemischen Produkten. Diese Produkte werden mittels Straßenfahrzeugen an- bzw. ausgeliefert.

4. Information gemäß § 14 Abs. 3Z1 lit d UIG:

• Gefahrenkategorie – Gefahreneigenschaft
• Explosive Stoffe (P1a) – Explosivstoff massenexplosiv
• Explosive Stoffe (P1b) – Explosivstoff nicht massenexplosiv

5. Informationen über das richtige Verhalten bei einem Industrieunfall (§14 Abs.3 Z1 lit e UIG):

Informationen über einen schweren Unfall werden im Anlassfall durch Rundfunkdurchsagen bzw. mittels Durchsagen der Notfall- und Rettungsdienste verbreitet.

Kommt es zu Trümmerflug ist rasch schützende Deckung (Räumlichkeiten) aufzusuchen. Treten Rauch- und Schwadenentwicklungen auf, so sind geschlossene Räumlichkeiten aufzusuchen (Fenster schließen, Lüftung abschalten).

In geschlossenen Räumlichkeiten nicht in Fensternähe oder hinter Glasfassaden aufhalten.

6. Angabe der Internetadresse gem. §14 Abs.3 Z1 lit f UIG:

Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz sind auf der Hompage www.austinpowder.at zugänglich.

7. Weitere Informationen gem. §14 Abs.3 Z1 lit g UIG:

Zusätzliche Informationen über unsere Anlagen, über die verwendeten Stoffe und Zubereitungen sowie über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, den erstellten Sicherheitsbericht und den externen Notfallplan erhalten Sie durch:

Austin Powder Vertriebsgesellschaft mbH
Weissenbach 16
8813 St. Lambrecht

1. Allgemeine Informationen betreffen die Art der Gefahren schwerer Unfälle (§14 Abs.3 Z2 lit a UIG):

Bei einem schweren Unfall kann es zu Gefährdungen durch Druck, Temperatur, Trümmerflug und toxischen Schwaden im Nahbereich der Betriebsanlagen kommen. Falls trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein Industrieunfall eintritt, begrenzen technische und organisatorische Maßnahmen dessen Auswirkung.

Auswirkung bei einem Störfallszenario sind in einem Abstand bis 450m um den Lagerstandort Sulzau-Tenneck zu erwarten (Trümmerflug, Druck, toxische Schwaden).

2. Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdienstengem gem. §14 Abs.3 Z2 lit b UIG:
Zur raschen Beseitigung von Notlagen ist im Ernstfall ein reibungsloser Ablauf besonders wichtig. Dieser wird durch Abstimmung und Koordination des im Sonderalarmplan vorgesehenen Entscheidungsgremiums (Werkskrisenstab) und den externen Notfall- und Rettungsdiensten gewährleistet.

Die Austin Powder Vertriebsgesellschaft mbH verpflichtet sich in Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Unfällen und der bestmöglichen Begrenzung ihrer Auswirkungen zu treffen.

3. Einsicht in den Sicherheitsbericht und externen Notfallplan gemäß §14 Abs.3 Z1 lit g UIG bzw.§14 Abs.3 Z2 lit c UIG:

Weitere Informationen können bei der Austin Powder Vertriebsgesellschaft mbH eingeholt werden, bzw. kann auch dort Einsicht in den Sonderalarmplan sowie in den Sicherheitsbericht genommen werden. Die Einsicht beschränkt sich auf die nichtvertraulichen Teile der jeweiligen Dokumente.

4. Grenzüberschreitenden Auswirkungen (§14 Abs.3 Z2 lit d UIG):
Grenzüberschreitende Auswirkungen bei einem schweren Unfall sind nicht zu erwarten.

Anhang:

Störfallalarm

Alarm information

Störfallalarm wird in allen Fällen gegeben, bei denen es sich um einen Störfall im Lagerbereich (Brand, Explosion, Verpuffung etc.) handelt.

Lautsprecherdurchsagen befolgen:
Exekutive und Feuerwehr informieren Sie über erforderliche Verhaltensregeln mittels Lautsprecherdurchsagen.

Rundfunkgeräte einschalten:

Meldungen über einen schweren Industrieunfall, Verhaltensregeln und Entwarnung werden über die regionalen Radiosender bekannt gegeben.

Verhalten im Freien (bei Störfallalarm)

Geschlossene Gebäude aufsuchen. Kinder sofort ins Haus rufen. Bitte nach Möglichkeit Straßenpassanten aufnehmen, wenn diese ihre Wohnung nicht mehr sicher erreichen können. Gebrechlichen Personen helfen.

Verhalten in Gebäuden (bei Störfallalarm)

Fenster und Außentüren schließen, Außentüren nicht versperren. Vorhänge zuziehen zum Schutz gegen Glassplitter. Nicht direkt hinter dem Fenster aufhalten. Das gilt auch für Fenster, die nicht dem Lagerstandort zugewandt sind. Nur im Notfall Exekutive, Feuerwehr, etc. anrufen. Die Telefonleitungen werden für Hilfs- und Rettungsmaßnahmen benötigt.

Verhalten bei Räumung und Evakuierung

Ruhe bewahren, Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen, Gebäude abschließen.

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