WIR KENNEN UNSERE VERANTWORTUNG. UND SO HANDELN WIR!
Doch Sicherheit ist für uns alles andere als selbstverständlich. Unser Verständnis von Sicherheit kennt keine unverrückbar festen Gegebenheiten, keine absolut verlässlichen Automatismen, keine von selbst bestehenden Garantien. Jeder Tag, jeder Auftrag bringt neue Herausforderungen. Damit wir unsere Arbeit unter allen denkbaren Umständen mit einem perfekten Ergebnis abschließen können, ist unser Bewusstsein für Sicherheit stets außerordentlich geschärft.
Diesen Sicherheitsanspruch lösen wir bei jeder Vorbereitung auf eine Sprengung aufs Neue ein – weil uns unsere eigene Sicherheit und die unserer Kunden am Herzen liegt. Wir sprengen morgens, und den Abend möchten wir unbeschwert im Kreis unserer Familien verbringen. Das ist unser Antrieb. Und deshalb ist Sicherheit für uns nichts Selbstverständliches, sondern das Ergebnis harter Arbeit, höchster Konzentration und eines einzigartigen Teamworks.
Die Sicherheitsstatuten von Austin Powder: Sicherheit ist der eigentliche Kern unserer globalen Marke Austin Powder. Dafür sind wir bekannt und dafür haben wir strikte Grundsätze. Die Sicherheit unserer Mitarbeiter, Kunden, der Anwohner und der Umgebung genießt höchste Priorität.
• Austin Powder hat sich zum Ziel gesetzt, weltweit das sicherste Unternehmen seiner Branche zu sein.
• Unser Ziel ist es, jegliche Unfälle zu vermeiden.
• Unsere Mitarbeiter agieren allzeit mit höchstem Sicherheitsbewusstsein und Verantwortungsgefühl.
• Jeder Mitarbeiter ist für die Sicherheit seines Teamkollegen und jedes weiteren an der Sprengung beteiligten Menschen verantwortlich.
• Die Unternehmensführung unternimmt alle erforderlichen Schritte, alle nötigen Bedingungen für sicheres Handeln und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.
Um unsere strengen Sicherheitsrichtlinien zu erfüllen, verwenden wir ausschließlich Zünd- und Sprengmittel von höchster Qualität und aus der Produktion unserer Schwesterfirmen.
Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung und haben eine hoch spezialisierte Ausbildung durchlaufen.
Wir profitieren von der beispiellosen Expertise und dem Know-how unserer weltweit tätigen Muttergesellschaft.
Was uns von herkömmlichen Wettbewerbern unterscheidet: Bei Austin Powder kommt das hauseigene Sicherheitsmanagementsystem SHES zum Einsatz, das sämtliche sicherheitsrelevanten Faktoren erfasst, abbildet und analysiert – und jeden Schritt unserer Arbeit berechenbar macht.
Austin Powder Germany GmbH
Königstraße 56 – 58
90402 Nürnberg
über Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 11 Störfallverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf den § 11 der „Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen“ (Störfallverordnung), möchten wir Sie mit dieser Information über die durch unser Unternehmen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalls informieren.
Die Austin Powder Germany GmbH betreibt Betriebsteile an Standorten in Nürnberg, Finnentrop, Heideck, Herrnried und Niedersachswerfen, die zum Teil als der Störfallverordnung (StörfallV) unterliegende Betriebsbereiche eingestuft sind.
Für die betreffenden Bereiche wurden bereits vor deren Inbetriebnahme Sicherheitsberichte gemäß StörfallV erarbeitet und umgesetzt.
Unter Beachtung der dafür geltenden Vorschriften wurden bereits bei der Planung der Betriebsanlagen umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen mit dem Ziel getroffen, größtmögliche Vorsorge gegen den Eintritt eines Störfalls zu erreichen.
Anlagenteile, die gefährliche Stoffe enthalten und von denen eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes ausgehen kann, werden darüber hinaus regelmäßig durch Fachleute und Sachverständige überprüft und gewartet.
Sollte dennoch ein Störfall eintreten, so werden durch die Austin Powder Germany GmbH pflichtgemäß in Abstimmung mit den regionalen Notfall- und Rettungsdiensten, neben den bestehenden Schutz- und Vorsorgemaßnahmen, geeignete Maßnahmen eingeleitet um die Störfallauswirkungen weitestgehend zu begrenzen.
Die Herausgabe dieser Informationsschrift bedeutet nicht, dass sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Gefahrenfalles erhöht hat. Sie ist lediglich Teil der Sicherheitsvorsorge des Unternehmens und gemäß § 11 der Störfallverordnung allen Personen bekanntzugeben, die durch einen Störfall betroffen sein könnten.
Beachten Sie daher bitte die in diesem Informationsblatt aufgeführten Verhaltensgrundsätze, auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Störfalls gering ist.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen Mitarbeiter unseres Unternehmens während der Betriebszeit unter folgender Verbindung gern zur Verfügung:
Auskunftstelle / Ansprechpartner:
Austin Powder Germany GmbH
Königstraße 56 – 58
90402 Nürnberg
Telefon: 0800 2767658
Mobil: +49 175 7740 692
E-Mail: office@austinpowder.de
Die Austin Powder Germany GmbH betreibt u.a. Anlage zur Herstellung und Lagerung von Vorprodukten zur Herstellung von Explosivstoff, Explosivstoff und Gegenständen mit Explosivstoff. Die Materialien werden per LKW angeliefert, in Lagereinrichtungen zwischengelagert und bei Bedarf zur weiteren Verwendung wieder abtransportiert.
Umfangreiche Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen sowie die regelmäßige Überprüfung und Kontrollen durch die zuständigen Überwachungsbehörden unterstützen die Bemühungen unserer Mitarbeiter, die Anlagen und alle Betriebsabläufe sicher und umweltgerecht zu betreiben.
Betriebsstörungen
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen kann eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Der Beherrschung möglicher Vorkommnisse wird durch eine entsprechende Auslegung der Anlagenteile und durch organisatorische Regelungen des Betriebsablaufs Rechnung getragen.
Die bauliche Auslegung der Anlagen und insbesondere die Einhaltung zulässiger Mengenschwellen stellen sicher, dass mögliche Auswirkungen auf die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche (innerhalb der Betriebsgrenzen) begrenzt bleiben.
Durch umfangreiche Gefahren- und Sicherheitsanalysen wird versucht, alle denkbaren und vernünftigerweise nicht auszuschließenden Szenarien zu erfassen und dafür Sorge zu tragen, dass diese durch die vorgesehenen Schutzmaßnahmen beherrschbar bleiben.
Störfall
In außergewöhnlichen Fällen, wenn durch eine Betriebsstörung eine ernste Gefahr für die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt besteht, ist von einem Störfall zu sprechen. Ereignen könnte sich ein Störfall zum Beispiel, wenn Vorprodukte zur Herstellung von Explosivstoff, Explosivstoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff in Brand geraten oder explodieren.
Für den Betriebsbereich wurden detaillierte Sicherheitsbetrachtungen durchgeführt und entsprechend dem jeweiligen Erfordernis durch Fortschreibungen und Ergänzungen dokumentiert. In diesen Dokumenten sind sowohl die denkbar möglichen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes und Störfälle, als auch deren Auswirkungen und die bestehenden Restrisiken ausführlich betrachtet und dargelegt.
Im Ergebnis dieser Analysen und insbesondere unter Beachtung der vorhandenen Schutz- und Sicherheitsabstände sowie der Bauart der Lageranlagen wurden maximal zulässige Explosivstoffmengen für die einzelnen Lagerorte ermittelt, um sicherstellen, dass relevante Störfallauswirkungen auf das Betriebsgelände beschränkt bleiben.
Für den Fall, dass sich eine Betriebsstörung zu einem Störfall entwickelt oder entwickeln kann, hat die Austin Powder Germany GmbH einen “Internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan” erarbeitet und mit der zuständigen Katastrophenschutzbehörde des Landkreises abgestimmt.
Darüber hinaus soll Sie dieses Informationsblatt über Sicherheitsratschläge informieren, die bei einem Störfall zu beachten sind.
Wie wird gewarnt und / oder fortlaufend unterrichtet?
Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen von Störfällen außerhalb des Betriebsgeländes enthält der durch die Katastrophenschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt erarbeitete und dort vorliegende „externe Notfallplan“. In diesem externen Notfallplan sind auch die fortlaufende Unterrichtung weiterer zuständiger Behörden, der zum Einsatz kommenden Rettungskräfte sowie der betroffenen Personen dokumentiert.
Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit und beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln.
Bei einem Störfall informiert die Geschäftsführung unverzüglich die zuständigen Behörden und warnt alle sich im Betriebsbereich oder in der Umgebung des Betriebsbereiches befindenden Personen. Für Personen, die sich innerhalb des Betriebsgeländes oder in dessen unmittelbarer Umgebung aufhalten, sind relevante Störfallauswirkungen in Form von weggeschleuderten Splittern / Gegenständen und Druckwellen möglich.
Bitte beachten Sie daher:
Bitte betrachten Sie die hier aufgeführten Informationen als Teil unserer Sicherheitsvorsorge. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Die letzten Störfallinspektionen haben wie folgt stattgefunden:
Sprengstofflager Niedersachswerfen: 23.06.2022 (zuständige Behörde: LRA Nordhausen)
Sprengstofflager Herrnried: 29.08.2024 (zuständige Behörde: Regierung der Oberpfalz)
Nürnberg, 30. September 2024
Ihre Austin Powder Germany GmbH
Michael Hick
Geschäftsführer